Bankdaten Thorsten Wengert

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Erste Hilfe bei Betrugsfällen

Wenn Sie glauben oder merken, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte der erste Weg zur Polizei führen, um dort Strafanzeige gegen einen möglicherweise bekannten Täter oder zumindest gegen Unbekannt zu erstatten,

Soweit durch die Betrugshandlung ihr Bankkonto oder Ihr Kreditkartenkonto betroffen sein könnte, verständigen Sie bitte umgehend Ihr Kreditinstitut oder Ihren Kreditkartenprovider. Diese sperren sofort Ihr Konto oder Ihre Kreditkarte, damit kein weiterer Schaden entsteht.

Oft wird von Kreditinstituten verlangt, dass der betroffene Kunde eine Strafanzeige gegen den Täter oder gegen Unbekannt erstattet. Folgt man dieser Aufforderung nicht, können Kreditinstitute einen Schadensersatz verweigern, da in einem solchen Fall vermutet wird, dass der Geschädigte oder zumindest ein Angehöriger an der Tat beteiligt ist.

Haben Sie den Verdacht, Opfer einer Phishing- oder Pharming-Attacke geworden zu sein, sollten Sie umgehend sämtliche Online-Aktivitäten einstellen. In solchen Fällen ist es zur Beweissicherung hilfreich, wenn Sie Ihren PC oder zumindest die Festplatte mit dem Betriebssystem der Polizei zur Spurensicherung zur Verfügung stellen.

Sollten Sie feststellen, dass Sie als so genannter Finanzagent ausgenutzt wurden, so sollten Sie zur Meidung eigener Strafbarkeit bzw. um eine mögliche Strafe zu mindern oder zu vermeiden, umgehend selbst Strafanzeige erstatten. Wichtig ist hier vor allem Kooperation mit Ihrer Bank, da ansonsten die Gefahr einer Kontokündigung besteht.

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Stand: 24.07.2010