Bankdaten Thorsten Wengert

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Finanzagent

Da Betrüger in der Regel nicht selbst auftreten, da sie unerkannt bleiben wollen, bedienen sie sich Dritter, die bereit sind, für relativ viel Geld und wenig Aufwand, die Betrugshandlung zu vollenden und dem Täter zu "seinem" Geld zu verhelfen. Dafür hat sich in den letzten Jahren die Abwicklung von Transaktionen aus Straftaten über so genannte "Finanzagenten" bewährt.

Hier wird über Inserate im Internet, aber auch über Arbeitsplatzbörsen und auch mit Zeitungsinseraten versucht, insbesondere an bonitätsmäßig schwache Personen heranzutreten, um ihnen im Rahmen von Nebentätigkeiten weitere Einnahmequellen zu erschließen. Das Angebot ist dabei denkbar einfach:

Der Finanzagent benötigt für die geplante neue Nebentätigkeit nur ein Girokonto sowie einen E-Mail-Account. Ihm wird dann angetragen, auf eine bestimmte Transaktion, die über sein Konto erfolgen soll, zu warten. Sobald der Geldbetrag eingegangen ist, ist dieser über Finanzdienstleister wie z.B. Western-Union unter Abzug einer Provision von meist 5 % bis 10 % in bar an einen ausländischen Empfänger (meistens im osteuropäischen Raum, bevorzugt in Russland oder der Ukraine) weiterzuleiten. Dort wird dann das Geld zeitnah unter Verwendung gefälschter Ausweisdokumente verfügt. Eine Wiederbeschaffung der Gelder ist daher meist aussichtslos. Für den Geschädigten bleibt als einzige Möglichkeit, diejenige Person in Regress zu nehmen, an die das Geld überwiesen wurde, also den Finanzagenten. Dieser hat den Schaden insgesamt zu ersetzen.

Nach aktueller Rechtsprechung macht sich der Finanzagent aber neben der zivilrechtlichen Haftung vor allem der leichtfertigen Geldwäsche sowie dem unerlaubten Betreiben von Finanzdienstleistungen schuldig.

Hintergrund der Strafbarkeit wegen Geldwäsche ist, dass der Finanzagent wissen müsste, dass es keinesfalls sein kann, dass man mit so wenig Aufwand so schnell relativ viel Geld verdienen kann. Es müsste einem jedem Finanzagenten klar sein, dass in der heutigen Zeit niemand etwas zu verschenken hat und dann auch noch an jemanden, den man gar nicht näher kennt. So besteht ja die Gefahr, dass der Finanzagent das ihm überwiesene Geld einfach behält. Kein vernünftiger Mensch (und erst recht kein Unternehmen) würde einer ihm bis dahin unbekannter Person einfach so mehrere Tausend Euro anvertrauen und für die Weiterleitung noch 5 bis 10% der erhaltenen Summe als Provision versprechen. Hinzu kommen noch die relativ hohen Kosten des Finanztransfergeschäfts, also die Kosten für die Weitersendung des Geldes in Ausland. Zusammen mit der Provision, die dem Finanzagenten gezahlt wird, ergeben sich damit Beträge in Höhe von ca. 15% von der ursprünglich an ihn überwiesenen Summe. Kein seriöses Unternehmen kann es sich leisten, generell auf so viel Geld zu verzichten und dann noch einen unbekannten Dritten mit der Transaktion zu beauftragen.

Da alles dies einem Finanzagenten bewusst sein müsste und in den letzten  Jahren auch in den Medien verstärkt auf dieses Thema hingewiesen wurde, geht die Rechtsprechung von einer zumindest leichtfertigen Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 5 StGB aus.

Davon abgesehen, fordert der Kunde, von dessen Konto der an den Finanzagenten überwiesene Betrag verfügt wurde, von diesem das Geld wieder zurück. Alternativ macht das Kreditinstitut, von dessen Konto die Überweisung erfolgte, aus abgetretenem Recht Regressansprüche gegen den Finanzagenten geltend. Da dieser den Großteil des Geldes bereits ins Ausland transferiert hat, muss er aus eigener Tasche den Schaden ersetzen. Der Finanzagent wird daher nicht nur strafrechtlich verfolgt, sondern muss auch den finanziellen Schaden ersetzen. Hinzu kommt, dass die Bank, bei der der Finanzagent sein Konto führt, unverzüglich nach Bekanntwerden der Tätigkeit das Konto kündigen wird.

Handlungsempfehlung für mögliche Finanzagenten:

Hände weg von Transaktionen, die vermeintlich einen hohen Gewinn versprechen, aber bei Hinterfragen eigentlich keinen Sinn ergeben. Stellen Sie sich dabei bitte folgende Fragen:

  • Weshalb sollte eine Ihnen bis dato unbekannte Firma einfach Gelder anvertrauen?

  • Weshalb sollen Sie für die relativ einfache Tätigkeit der Barabhebung und anschließenden Weiterleitung eine so relativ hohe Provision erhalten?

  • Weshalb wird das Geld in Zeiten blitzschneller Überweisungswege nicht direkt und vor allem kostengünstiger überwiesen?  

Wenn Sie diese Fragen nicht logisch für sich beantworten können und wenn am Ende eine Finanztransaktion über einen Finanzdienstleister ins Ausland erfolgen soll, steckt mit großer Wahrscheinlichkeit ein Krimineller hinter dem Angebot.

Gehen Sie auf das Angebot ein, machen Sie sich selbst strafbar und müssen den entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzen. 

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Stand: 24.07.2010