Bankdaten Thorsten Wengert

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Straftaten

Für Betrugshandlungen gibt es diverse Vorschriften. Die bekannteste ist Betrug gemäß § 263 StGB.
Aber auch andere Vorschriften stellen betrügerische Handlungen im Sinne des § 25c KWG, die nicht unbedingt Betrugshandlungen sein müssen, unter Strafe.
So fallen auch Diebstahl und Unterschlagung unter die in § 25c KWG genannten betrügerischen Handlungen.

    Straftatbestand möglicher Täterkreis  
§ 283 StGB Bankrott Externe  
§ 299 StGB Bestechlichkeit Mitarbeiter  
§ 263 StGB Betrug Externe  
§ 263a StGB Computerbetrug Externe  
§ 242 StGB Diebstahl Externe/ Mitarbeiter  
§ 261 StGB Geldwäsche Externe  
§ 265b StGB Kreditbetrug Externe  
§ 266b StGB Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten Externe  
§ 246 StGB Unterschlagung Mitarbeiter  
§ 266 StGB Untreue Mitarbeiter  
§ 267 StGB Urkundenfälschung Externe  
§ 283b StGB Verletzung der Buchführungspflicht Externe  
       
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Stand: 24.07.2010