Bankdaten Thorsten Wengert

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Aktuelles

Hier finden Sie alles Aktuelle rund um das Thema Betrug:

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 26.07.2012 (VII ZR 262/11) entschieden, dass auch Gewerbetreibende sich auf § 305c BGB berufen können, wenn Ihnen kostenpflichtige Einträge in (letztlich nutzlose) Internetegister "untergejubelt" werden. In dem entschiedenen Fall hatte der Anbieter gegen einen Gewerbetreibenden geklagt, weil sich dieser geweigert hatte, für den Eintarg 650 Euro zzgl. MWst. zu bezahlen. Letztlich entschied der BGH, dass die Zahlungspflicht bewusst so gestaltet war, dass sie einem normalen Betrachter nicht ins Auge fällt, da bewusst alle anderen Textstellen teilweise fett gehalten waren, lediglich die Zahlungspflicht in einer ganz anderen Spalte im Fließtext versteckt war.
    Diese Entscheidung ist nicht nur für Gewerbetreibende ein positives Signal, da ihnen als Kaufleuten grundsätzlich eine höhere Sorgfaltspflicht als Verbrauchern bei Abschlüssen von Verträgen zugemutet wird. Der BGH setzt damit ein Zeichen gegen die so genannte "Nutzlosbranche", die mit solchen Schreiben, aber auch mit Internetfallen immer wieder arglose Personen zu Vertragsschlüssen bewegen, die diese gar nicht oder zumindest nicht bei Kenntnis einer Zahlungspflicht abgeschlossen hätten. Das vollständige Urteil finden Sie hier.

  • Derzeit erhalten wieder viele User Anschreiben, die vermeintlich von Mastercard, VISA oder PayPal stammen. In diesen Anschreiben wird damit gedroht, dass der jeweilige Account gesperrt wird, wenn der Nutzer nicht seine gesamten Daten für eine angebliche "Sicherheitskontrolle" noch einmal auf einem Formular angibt. Es ist klar, dass damit dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet wird, da damit Betrüger alle Möglichkeiten haben, Ihre jeweiligen Konten abzuräumen. Da diese Bekanntgabe von persönlichen Daten grob fahrlässig ist, bleiben die Geschädigten in der Regel auf dem Schaden sitzen. Daher gilt: Niemals solche geforderten Daten eingeben! Warum sollte die Firma, die sowieso schon alle Daten hat, diese noch einmal abfragen? Ein weiteres Merkmal einer Fälschung ist, dass die Anschreiben meistens nur anonym erfolgen, wie z.B. mit "Sehr geehrter Nutzer" oder "lieber Kunde" überschrieben sind. Wäre die Mail echt, würde die Firma Sie mit Vor- und Nachnamen anreden.

  • Das Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Variante von Schadsoftware, die Manipulationen von Onlinebanking-Seiten durchführt.

    Nach einem Login des Geschädigten in seinen Onlinebanking-Account wird ihm in einem ersten Schritt unter dem Namen seiner Bank eine Information eingeblendet, dass auf seinem Konto irrtümlicherweise eine Gutschrift eingegangen sei. Diese müsse er umgehend zurück überweisen, um sein Konto wieder zu entsperren.
    In einem zweiten Schritt manipuliert die Schadsoftware die Umsatzanzeige der Kontoumsätze des Onlinebanking-Accounts und zeigt den angeblichen Eingang der Gutschrift in der Saldoübersicht an. Tatsächlich ist auf dem Konto des Kunden jedoch niemals eine Gutschrift eingegangen.
    Folgt der Kunde der Aufforderung die Rücküberweisung vorzunehmen, präsentiert die Schadsoftware das normale, aber bereits ausgefüllte Onlineüberweisungsformular.

    Da der Geschädigte in diesem Fall die Überweisung selbst ausführt, bleiben die üblichen Sicherungsmechanismen im Onlinebanking wirkungslos und der angewiesene Betrag wird auf ein zur Täterseite gehörendes Bankkonto überwiesen.

    Das Bundeskriminalamt rät:
    Sollten Sie eine derartige Meldung auf Ihrem Computer erhalten, tätigen Sie keinesfalls die angeforderte Rücküberweisung und wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. Der benutzte Rechner ist zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Schadsoftware infiziert.

    Generell gilt: Halten Sie den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.
    Vorsichtig sollten Nutzer auch bei unbekannten Links oder Dateianhängen in E-Mails sein. Dahinter können sich Schadprogramme sowie infizierte oder gefälschte Webseiten verbergen. (Quelle: Bundeskriminalamt - www.bka.de - Meldung vom 15.07.2011

  • Achtung I-Phone-Besitzer: Derzeit wird vor gefährlichen Apps gewarnt, die einen über die Werbebanner auf Seiten führen, die auch ohne eigenes Zutun unerwünschte Klingelton- oder sonstige unnütze Abos abschließen lassen. Das Problem ist, dass die Telekom derlei Betrügereien nicht unterbindet, sondern sogar durch von ihr vorgenommene Abbuchungen auch noch unterstützt.Mehr dazu hier:

  • Das Bundeskriminalamt hat in einer Presseerklärung vom 28.07.2010 vor Phishing-Versuchen bei Debit- und Kreditkarten gewarnt. Kunden werden über Trojaner auf Seiten geführt, die denen ihrer Kreditinstitute ähnlich sehen. Dort würde unter dem Vorwand, die Sicherheit zu überprüfen, nach den jeweiligen PIN und TAN gefragt.
    Wichtig:
    Kein Kreditinstitut fragt solche sensiblen Daten ohne vorherigen Auftrag des Kunden ab. Achten Sie bei solchen Anfragen darauf, ob Sie sich auf einer Seite befinden, die mit "https://" befinden. Sollte auf der betreffenden Seite das "s" fehlen, handelt es sich mit Sicherheit um eine gefälschte Seite.

  • Das Bundeskriminalamt hat am 16.07.2010 in einer Pressemitteilung einen massiven Anstieg von Geldautomatenmanipulationen im 1. Halbjahr 2010 bekannt gegeben. Näheres ergibt sich aus der Pressemitteilung des BKA, die über die Seite www.bka.de > Presse > Pressemitteilungen abgerufen werden kann. Hier sind Kreditinstitute wie auch Kunden zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen.

 

 

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Stand: 26.07.2012