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Neues zu § 25c KWG

Die BaFin hatte am 21.04.2010 den Entwurf eines Rundschreibens zu § 25c KWG veröffentlicht. Darin werden ihre Ansichten zur Verantwortlichkeit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben vorgestellt und gegen welche Straftaten Vorkehrungen zu treffen sind.

Mittlerweile gibt es dazu eine Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses (ZKA).
Darin werden einige Begriffsungenauigkeiten dargelegt sowie die Unbestimmtheit des Begriffs der betrügerischen Handlungen moniert.

Es bleibt abzuwarten, ob und wie viele der teilweise berechtigten Einwände die BaFin übernehmen wird.
Es dürfte aber außer Frage stehen, dass das Rundschreiben ähnliche Vorgaben haben wird wie der vorliegende Entwurf.

Daneben ist im Gespräch, generell § 25c KWG neu zu regeln und dort noch umfassender und spezieller die Pflichten der Kreditinstitute im Hinblick auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrugsbekämpfung zu regeln.

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Stand: 24.07.2010