Korruption/Bestechlichkeit
Mitarbeiter unterliegen oft der Gefahr durch die Annahme von Geschenken oder durch Einladungen von Kunden diesen Vorteile zu gewähren, die andere Kunden ohne diese Zuwendungen nicht erhalten würden.
Je hochwertiger und wertvoller ein Geschenk oder eine Zuwendung ist, desto mehr besteht die Gefahr der Korruption. Mitarbeiter machen sich bei bestimmten Konstellationen dadurch nicht nur von ihren Kunden abhängig, sondern auch ggf. strafbar wegen Korruption, aber möglicherweise auch wegen Untreue.
Aus diesem Grund sollte jedes Unternehmen, hier
insbesondere Kreditinstitute eindeutige Regelungen haben, in denen
die Annahme von Geschenken bis zu einer bestimmten Höhe geregelt
ist. Höherwertigere Zuwendungen sollten immer durch die
Geschäftsleitung zu genehmigen sein.
Soweit solche Regeln existieren und auch eingehalten werden, wird
zumindest hinsichtlich Korruption und Bestechlichkeit dem
Kreditinstitut kein Vorwurf gemacht werden können.
Zurück zur Übersichtsseite Kreditinstitute | |
zurück zur Startseite | |
Stand: 24.07.2010 |