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Untreue

Unter "Untreue" im strafrechtlichen Sinn wird nicht das Ausbrechen aus einer partnerschaftlichen Beziehung verstanden, sondern die Veruntreuung von Vermögenswerten. Dies ist dann der Fall, wenn z.B. eine Kreditentscheidung zu Gunsten eines Kunden ergeht, die unter "normalen" Umständen so nicht getroffen worden wäre.

Untreue ist oft im Zusammenhang mit Bestechlichkeit anzutreffen.

Untreue wird gemäß § 266 StGB mit teils hohen Freiheitsstrafen geahndet.

 

 

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Stand: 24.07.2010