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Internetabzocke

Das Thema "Internetabzocke" ist ein Phänomen, das seit einigen Jahren immer wieder Thema in den Medien wird. Die Internetabzocke selbst erfolgt dadurch, dass arglose Internetnutzer auf optisch gut aufgemachte Seiten gelangen (meistens durch Google-Abfragen). Dort werden Dienste angeboten, deren Kostenpflicht auf den ersten Blick nur sehr schwer zu erkennen ist. Zudem handelt es sich um Dienstleistungen, die von einer Vielzahl anderer (seriöser) Betreiber kostenlos angeboten werden (wie z.B. Spiele, Routenplaner, Downloads von Freeware usw.). Daher werden die Betreiber dieser Seiten auch der so genannten "Nutzlosbranche" zugeordnet, welche die Arglosigkeit von Internetusern ausnutzt.

Jeder normal denkende Internetuser würde diese Seiten meiden bzw. keine Anmeldung vornehmen, wenn er von vornherein wüsste, dass er für die auch nur einmal in Anspruch genommenen Leistungen bzw. bereits die bloße Anmeldung ein kostenpflichtiges 2-Jahresabonnement abschließt. 

Um diese Kostenpflicht zu verdecken, werden die Kosten nur versteckt, wenn überhaupt, dargestellt. Entweder finden sich die Kosten nur in den AGB versteckt oder der Nutzer wird durch eine geschickte Seitendarstellung über die  Kostenpflichtigkeit der Seite getäuscht. Manchmal wird auch ein Gewinnspiel in den Vordergrund gestellt, so dass der User von dem angegebenen klein und in Worten ausgeschriebenen Preis abgelenkt wird und er in die Falle tappt.

Gerade Gewinnspiele sind oft der Aufhänger dafür, dass von dem Nutzer persönliche Angaben wie Name, Anschrift etc. verlangt werden. Was der User nicht weiß, ist, dass er mit dieser Eingabe einen - unwirksamen - Vertrag abgeschlossen hat. Ihm wird das erst bewusst, wenn er wenige Wochen später eine Rechnung in Höhe von knapp 100 Euro für das erste Jahr erhält, da er ein 2-Jahresabo abgeschlossen hat.

Mangels Erklärungswillen ist in solchen Fällen aber gar kein Vertrag zustande gekommen. Ein Vertragsabschluss erfordert zwei übereinstimmende Erklärungen. Das ist nicht der Fall, wenn der User über die Kostenpflichtigkeit der Seite getäuscht wird, da der User ja gerade nichts dafür zahlen möchte.

Dennoch versuchen die Abzocker durch drohende Mahnbriefe die User zur Zahlung zu nötigen.

Wenn die Mahnungen nichts bewirken, wird dann ein Inkassounternehmen und in letzter Konsequenz ein Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser droht mit allen möglichen Konsequenzen wie z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. Alles das sind aber nur leere Drohungen, da dies einen Vollstreckungstitel voraussetzt. Insbesondere täuschen diese einen wirksamen Vertragsabschluss vor und verweisen auf angebliche Urteile, die deren Meinung bestärken sollen. Bei diesen Entscheidungen standen aber andere Sachen im Vordergrund, so dass die Urteile letztlich nichts über einen wirksamen Vertragsabschluss besagen.

Einen Vollstreckungstitel, mit dem die Inkassobüros und Rechtsanwälte drohen, erlangt man aber nur über einen gerichtlichen Mahnbescheid und daran anschließendem Vollstreckungsbescheid. Diesen erhält man aber nur, wenn gegen den Mahnbescheid kein Widerspruch eingelegt wird. Wenn das der Fall ist, müssten die Internetabzocker eine Klage einreichen. Diese hat dann keinen Erfolg, wenn man von Anfang an bestreitet, von einem Vertragsabschluss gewusst zu haben.

Schädlich ist es in aller Regel, wenn man den vorgerichtlichen Mahnschreiben widerspricht. Einerseits lässt es die Abzocker absolut kalt, welche Gründe man auch immer vorbringt, andererseits liefert man mit diesem Anschreiben den Beweis, dass die angemahnte Person tatsächlich existiert. Zudem unterliegt man bei einer Antwort der Gefahr, etwas Falsches zu schreiben, und damit die Munition zu liefern, die die Abzocker für ein mögliches gerichtliches Verfahren benötigen. Meistens wird der Vertragsschluss indirekt zugestanden (indem man die Anfechtung erklärt) und dann wissen die Täter, dass man hier weiter vorgehen kann.

Am besten ist es also, alle Schreiben generell zu ignorieren. In diesen Fällen wird es keinen gerichtlichen Mahnbescheid geben, weil das finanzielle Risiko viel zu hoch ist, Gerichtskosten  für einen Mahnbescheid auszugeben, wenn man nicht einmal weiß, dass die angemahnte Person überhaupt existiert. 

Interessant in dem Zusammenhang ist, dass nur ca. 10% aller angemahnten Personen überhaupt zahlen.

Die restlichen 90% tun gar nichts und werden auch nicht vor Gericht gezerrt, weil die Abzocker wissen, dass sie in der Regel dort nicht gewinnen können (es sei denn, der User stellt sich zuvor dumm an und gibt einen Vertragsabschluss zu etc.).

Allein diese nicht angemahnten 90% der Fälle beweisen eindeutig, dass es sich um reine Abzocke handelt, da andernfalls kein Unternehmen es sich leisten könnte, so viele angeblich bestehende Forderungen nicht gerichtlich durchzusetzen.

Mehr Informationen und hilfreiche Hinweise finden Sie auf der Seite www.computerbetrug.de

Handlungsempfehlung:

  • Auch wenn Sie sich aus Versehen auf einer Abzockseite angemeldet haben, brauchen Sie die angebotene "Dienstleistung" nicht bezahlen.

  • Am besten reagiert man gar nicht auf die diversen Mahnschreiben. Diese enden irgendwann, wenn gar keine Reaktion erfolgt, weil es den Anbietern auf Dauer zu teuer wird, Portokosten zu verschwenden, wenn der Abzocker gar nicht weiß, ob sich hinter der angegebenen Adresse tatsächlich die angemeldete Person verbirgt.

  • Auch die Angabe der IP-Nummer in den Mahnschreiben besagt überhaupt nichts. Der jeweilige Provider, über den man seinen Internetzugang erhält, gibt ohne ein staatsanwaltschaftliches Auskunftsersuchen niemand gegenüber bekannt, wer hinter einer bestimmten IP-Nummer steckt.

  • Nur über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren muss der Provider bekannt geben, wer hinter der IP-Adresse steckt. Das setzt aber voraus, dass hier ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Voraussetzung dafür ist eine Strafanzeige und Hinweise auf eine Straftat.

  • Staatsanwaltschaften ermitteln aber nicht für solche Internetabzocker. Denen ist der Aufwand viel zu hoch, hier eine Strafanzeige zu erstatten. Zum anderen wäre selbst, wenn der Anschlussinhaber auf diese Weise ermittelt würde, noch nicht erwiesen, wer letztlich sich an dem PC auf dieser Seite angemeldet hat.

  • Soweit Kinder sich auf solchen Seiten anmelden und sich älter machen (18 Jahre), um überhaupt die Seite nutzen zu können, fehlt es an der Strafbarkeit, die oft von Seiten der Internetabzocker behauptet wird. Der strafrechtliche Wille müsste darauf gerichtet gewesen sein, eine Betrugshandlung zu begehen, was angesichts der oft nicht erkennbaren Kostenpflicht dem Minderjährigen gerade nicht vorgeworfen werden kann, wenn auch er in die Falle getappt ist. Auch hier gilt, nicht auf die Schreiben eingehen und einfach ignorieren. Soweit sich Jugendliche unter 14 Jahren angemeldet haben, ist gar nichts zu befürchten, da erst ab 14 Jahren die Strafmündigkeit beginnt. Dementsprechende Drohungen gehen damit erst rechts ins Leere.

  • Es gibt genügend Internetseiten, in denen wie hier dringend angeraten wird, nicht auf Drohungen zu reagieren und keinesfalls zu zahlen.

  • Nur wenn sich alle daran halten, kann dieser Sumpf ausgetrocknet werde. Andernfalls steht zu befürchten, dass das Geschäftsmodell auch über Jahre hinweg noch so erfolgreich ist, dass es weiter betrieben wird.

  • Helfen Sie durch Nichtzahlung und Nichtbeachtung der Drohungen mit, diese  Personen arbeitslos werden zu lassen, da diese es auf jeden Fall verdient haben.

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Stand: 24.07.2010