Autokauf via Internet
Im Internet werden Autos gekauft wie verkauft. Der Vorteil ist eine größere Reichweite der Anzeige, die zudem oft auch billiger zu bekommen ist und zudem mit Fotos unterlegt werden kann.
Allerdings benutzen auch Betrüger diese Anzeigen, um Opfer für ihre Betrugsmaschen zu finden.
So werden oft Autos aus dem Ausland heraus angekauft, wobei der Käufer oft ohne zu handeln, den Kaufpreis akzeptiert.
Dieser wird dann per Auslandsscheck beglichen.
Hier gibt es 2 Varianten:
- Der Scheck, der zur Zahlung übergeben wird, ist gefälscht oder nicht gedeckt und wird zuerst unter "Eingang vorbehalten" (E.v.) dem Konto des Käufers gutgeschrieben, der daraufhin das Fahrzeug übergibt. Erst Tage oder Wochen später "platzt" der Scheck, d.h. der unter E.v. gutgeschriebene Scheckbetrag wird von der Bank dem Konto wieder belastet.
- Die andere Variante läuft ähnlich ab: Auch hier wird ein Scheck aus dem Ausland vorgelegt, der aber eine wesentlich höhere Summe ausweist, als der eigentliche Kaufpreis. Der Käufer, der auch diesen Scheck per E.v. gutgeschrieben erhält, wird dann gebeten, den Differenzbetrag abzüglich einer kleinen Gutschrift für die zusätzliche Arbeit mittels eines Finanztransferdienstleisters an eine Person im (oft außereuropäischen Ausland) zu transferieren. Der dazu erforderliche Betrag wird dem Gutschriftsbetrag des Schecks entnommen, so dass das Opfer zuerst kein Problem darin sieht. Das Ganze wird erst dann zu einem Problem, wenn auch hier der Scheck "platzt" und die Bank die Gutschrift wieder dem Konto des Opfers belastet.
In jedem Fall hat das Opfer den Schaden aus eigener Tasche zu tragen, da noch kein Fall bekannt wurde, an dem das Geld wieder zurückgeholt werden konnte.
Handlungsempfehlung:
Seien Sie bei Angeboten aus dem Ausland immer vorsichtig. Nehmen Sie grundsätzlich keine Auslandsschecks zur Zahlung entgegen. Es gibt heute genug Möglichkeiten, Gelder kostengünstig und schneller als per Post (Scheckversand) zu transferieren.
Wenn Sie dennoch einen Scheck zur Zahlung annehmen, lassen Sie diesen nicht E.v. gutschreiben sondern erst nach Eingang des Scheckbetrages. Ihr Kreditinstitut ist Ihnen dabei gerne behilflich, indem es den Scheck erst auf einem Zwischenkonto gutschreibt (wenn er überhaupt eingelöst wird!).
Dem Aussteller des Schecks erzählen Sie bitte, dass Ihr Kreditinstitut keine vorzeitige Gutschrift vornehmen wollte. Bis zur endgültigen Gutschrift bitte keine Überweisungen an den Käufer vornehmen, da diese von Ihnen nie zurückgeholt werden können!
Wenn der Scheck "platzt" und Sie schon überwiesen haben, ist Ihr Geld unwiederbringlich weg!
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Stand: 24.07.2010 |