Auslandsschecks
Immer wieder werden von Betrügern Auslandsschecks als billiges Mittel verwendet, um Betrugshandlungen zu begehen.
Diese Schecks sind entweder total gefälscht (d.h. der angebliche Aussteller oder das bezogene Konto existieren gar nicht) oder aber sie wurden dem rechtmäßigen Inhaber gestohlen und anschließend gesperrt.
In jedem Fall werden diese Auslandsschecks oft erst Wochen später nicht eingelöst, so dass der gutgeschriebene Scheckbetrag wieder dem Konto belastet wird, auf dem der Scheck anfänglich gutgeschrieben wurde (e.V. - Eingang vorbehalten).
Soweit über den gutgeschriebenen Scheckbetrag zwischenzeitlich verfügt wurde, hat der Kontoinhaber diesen Betrag wieder der Bank, die das gutgeschriebene Geld wieder zurückhaben möchte, zurück zu erstatten.
Handlungsempfehlung:
Seien Sie immer vorsichtig bei Scheckzahlungen aus dem Ausland! Insbesondere bei Überzahlungen mittels Schecks aus dem Ausland besteht akute Betrugsgefahr. Dies gilt umso mehr, wenn die so genannte Überzahlung per Finanztransfer (Western Union, Money Gram etc.) per Bareinzahlung ins Ausland transferiert werden soll.
In solchen Fällen ist immer die Polizei einzuschalten und zuvor nichts zu veranlassen!
Bestehen Sie bei Zahlungen aus dem Ausland immer auf einer
Überweisung. Gerade in Zeiten der SEPA-Überweisungen ist das auch
für den Zahlungspflichtigen die einfachere und sichere Methode
Zahlungen anzuweisen.
Ein seriöser Geschäftspartner wird immer
Überweisungen anstelle von Scheckzahlungen vornehmen.
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Stand: 24.07.2010 |