Bankdaten Thorsten Wengert

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1-Cent-Überweisungen

Dabei handelt es sich um harmlos wirkende Überweisungen in Höhe von  nur 1 Cent. Mit diesen Überweisungen, die von Betrügern wahllos auf Tausende von Konten gesandt werden, soll getestet werden, ob ein Konto überhaupt existiert.

Kommt die Überweisung zurück, weiß der Betrüger, dass das Konto nicht existiert. Im anderen Fall weiß der Betrüger, dass das Konto existiert. Dann folgen in der Regel kleinere Lastschriften.

Diese können zwar zurück gegeben werden, Voraussetzung ist allerdings, dass die betrügerische Lastschrift überhaupt bemerkt wird. Wenn das der Fall ist, hat der betroffene Kunde ein Rückgaberecht von nicht nur 6 Wochen, wie die Kreditwirtschaft untereinander vereinbart hat, sondern sogar von 13 Monaten!

Das gilt aber nur, wenn es sich um eine nicht genehmigte Lastschrift handelt. Hat der Kunde Lastschriften (z.B. von seinem Stromversorger) zugelassen, so gilt dort nicht das Rückgaberecht von 13 Monaten, sondern nur die übliche Rückgabefrist von 8 Wochen.

Handlungsempfehlung

Jeder sollte seine Kontoauszüge mindestens 1-mal in 14 Tagen auf ungewöhnliche Transaktionen hin überprüfen und ggf. sofort bei seiner Bank reklamieren.

Nicht berechtigte Lastschriften können auch nach Ablauf von 8 Wochen zurück gegeben werden. Die Rückgabefrist beträgt bis zu 13 Monate.

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Stand: 24.07.2010