Diebstahl
Ein Diebstahl kann nicht nur durch Externe,
sondern auch durch eigene Mitarbeiter erfolgen.
Das können einfache
Werte sein, wie Papierbedarf usw., aber auch hochwertige
Gegenstände.
In jedem Fall eignet sich der Täter Sachen an, die dem Unternehmen gehören. Wie die Rechtsprechung diverser Arbeitsgerichte in den letzten Monaten gezeigt hat, kann aber auch der Diebstahl geringwertiger Gegenstände zu einer fristlosen Kündigung führen.
Darum sollte man sich immer vor Augen führen, dass - auch geringwertige - Gegenstände fremdes Eigentum darstellen. Keinesfalls sollte man versuchen, einen Diebstahl dadurch zu rechtfertigen, dass man sich unterbezahlt fühlt oder selber zu Hause Dienstleistungen für das Unternehmen erbracht hat.
Eine solche "Rechtfertigung" ist zum Einen schwer nachweisbar, wird aber zum Anderen weder durch den Arbeitgeber noch durch die Arbeitsgerichte anerkannt.
Da eine fristlose Kündigung (mit allen damit verbundenen Folgen) in keinem Verhältnis zu dem Wert des gestohlenen Gegenstands stehen kann, sollte man sich dies immer vor Augen führen!
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Stand: 24.07.2010 |