Vollmachtslose Verfügung
Dabei handelt es sich um Fälle, in denen Gelder verfügt werden, ohne dass eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
Dies erfolgt vor allem dann, wenn Mitarbeiter irrig annehmen, dass eine auf einem anderen Konto bestehende Vollmacht auch für ein weiteres Konto gilt. Das ist häufig bei Ehegatten oder Verwandten zu beobachten.
Hier kann der geschädigte Kontoinhaber eine Gutschrift des verfügten Betrages durch das Institut verlangen.
Dieses muss dann versuchen, sich das Geld wieder von dem ursprünglichen Empfänger zu beschaffen.
Handlungsempfehlung:
Auch bei bekannten Kunden sollte immer genau geprüft werden, ob tatsächlich eine Vollmacht auf dem betreffenden Konto vorliegt, wenn Dritte über das Konto verfügen wollen.
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Stand: 24.07.2010 |