Überweisungsbetrug
Ungeachtet anderer neuartiger Phänomene wie Phishing
Lastschriftkarussellen ist der Überweisungsbetrug nach wie vor ein
häufig zu beobachtendes Thema.
Hier werden vor allem Überweisungen im beleghaften Zahlungsverkehr
gefälscht, indem Gelder von Kundenkonto auf Konten meist
gutgläubiger Dritter (Stichwort Finanzagenten) überwiesen werden.
Die Unterschriften werden dabei oft sehr gut gefälscht. Entdeckt
werden die Betrugsfälle meistens erst, wenn der Kontoinhaber sein
Konto anhand von Kontoauszügen prüft, was oft erst mehrere Wochen
nach dem Betrug der Fall sein kann.
In fast allen Fällen kommen Überweisungsrückrufe zu spät und müssen
nach der neuen Gesetzeslage nur noch vor Eingang der Überweisung
beim Empfängerinstitut beachtet werden.
Da Betrüger oft höhere Beträge in die Überweisungen einsetzen,
könnte hier auch der Ansatz für Präventionsmaßnahmen zu sehen sein:
Ab einer gewissen Betragsgrenze sollte die ausführende Bank eine
Plausibilitätskontrolle durchführen:
·
Passt der Umsatz zu dem Kunden?
·
Wurden schon früher ähnliche (legitime) Überweisungen durchgeführt?
·
Stimmt die Unterschrift mit der hinterlegten Unterschriftsprobe
überein?
Solche Stichproben sollten insbesondere dann vorgenommen werden,
wenn die Überweisung anonym und nicht direkt durch einen bekannten
Kunden abgegeben wurde.
Anonym ist eine Überweisung dann zugegangen, wenn sie entweder per
Post eingeht oder in einen Briefkasten einer Geschäftsstelle
eingeworfen wird, man also den Absender nicht sieht.
Solche derart zugegangenen Überweisungen sollten besonders überprüft
werden, weil hier die Gefahr eines Betruges am höchsten ist.
Zurück zur Übersichtsseite Kreditinstitute | |
zurück zur Startseite | |
Stand: 24.07.2010 |