Telefonische Auftragsannahmen
Oft wird von Seiten der Betrüger versucht, mittels Anruf bei dem jeweiligen Kreditinstitut eine betrügerische Überweisung zu veranlassen. Der Anrufer gibt sich dabei als Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigter aus. In der Regel sind ihm auch einige persönliche Daten des Kontoinhabers bekannt. Diese sind in der Regel aber heutzutage relativ leicht über soziale Netzwerke wie Facebook usw. in Erfahrung zu bringen.
Aus diesem Grund sollte die Abfrage seitens des Kreditinstituts immer auf die Abfrage der zuvor vereinbarten persönlichen PIN gerichtet sein, da diese in aller Regel gerade nicht jedermann bekannt ist. Dies wird auch von den jeweiligen Telefonbanking-Mitarbeitern so gehandhabt. Hier werden grundsätzlich auch die Telefonate aufgezeichnet, so dass damit auch eine gewisse Abschreckung verbunden ist.
Daher versuchen Betrüger nicht mit dem Telefonbanking-Mitarbeitern reden zu müssen, sondern rufen stattdessen lieber Mitarbeiter in Geschäftsstellen an. Diesen wird dann vorgegaukelt, dass sie mit dem wahren Kontoinhaber reden, so dass sie die betrügerischen Überweisungen oder andere Handlungen vornehmen.
Insofern empfiehlt es sich, jeden Anrufer mit dem Telefonbanking-Team zu verbinden. Da hier automatisch Gesprächsaufzeichnungen vorgenommen werden, wird das auch Verfügungsberechtigte abhalten, tatsächlich in Auftrag gegebene Verfügungen später zu bestreiten, was auch schon vorgekommen sein soll. Da es hier keinerlei schriftlichen Beweis für einen Auftrag gibt, hat es ein Kontoinhaber ohne eine Gesprächsaufzeichnung immer relativ leicht, einen Auftrag im Nachhinein zu bestreiten.
Das Kreditinstitut hat in solchen Fällen mangels Beweises eines wirksamen Auftrages dem Kontoinhaber den verfügten Betrag wieder gutzuschreiben. Der Schaden ist damit letztlich von dem Kreditinstitut zu tragen.
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Stand: 24.07.2010 |