Lastschriftbetrug
Bei dieser Methode erfolgt der Betrug dadurch, dass sich ein Kunde ein Einreicherlimit einräumen lässt, und danach Lastschriften von fremden Instituten einziehen lässt. Über die Gutschriften wird dann zeitnah verfügt.
Einige Wochen später erfolgt dann ein Rückruf der Lastschrift. Dieser Rückruf muss zwingend nach dem Lastschriftabkommen beachtet werden, wenn er innerhalb der vorgegebenen 6-Wochen-Frist erfolgt.
Da das mit dem Rückruf belastete Konto keine Deckung mehr aufweist, hat das Institut den Schaden zu tragen.
Handlungsempfehlung:
Das Einräumen eines Einreicherlimits ist wie eine
Krediteinräumung zu behandeln.
Das heißt, dass nur bonitätsmäßig
einwandfreien Kunden ein Einreicherlimit eingeräumt werden sollte.
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Stand: 24.07.2010 |