Kreditbetrug
Ein Kreditbetrug erfolgt in der Regel dadurch, dass der Täter falsche Angaben zu den persönlichen Angaben in der Selbstauskunft macht und diese durch gefälschte Unterlagen belegt werden. Eine andere zusätzliche Möglichkeit besteht darin, dass der Täter seine wahre Identität durch die Vorlage gefälschter Legitimationspapiere verschleiert, so dass selbst bei späterem Erkennen des Betrugs der Täter nur noch schwer ermittelt werden kann.
Gefälscht werden in der Regel folgende Unterlagen:
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Gehaltsbescheinigungen
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Vermögensnachweise anderer Kreditinstitute
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Kontoauszüge anderer Kreditinstitute
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Legitimationspapiere
Ein einfaches Mittel bei den drei erstgenannten Unterlagen, eine Fälschung zu erkennen, ist die Prüfung von Originalen. Die Vorlage von Kopien sollte immer misstrauisch machen. Warum sollte der Berechtigte nur Kopien vorlegen, wenn er auch Inhaber der Originale sein müsste.
Bei Legitimationspapieren gilt das erst Recht. Auch wenn gerade bei ausländischen Ausweisen nicht ohne Weiteres erkennbar ist, ob eine Fälschung vorliegt, kann dieses durch Online-Abgleich bei bestimmten Anbietern wie z.B. der Fa. Identt überprüft werden. Wenigstens ein Online-Zugang zu diesem Unternehmen sollte in jedem Kreditinstitut vorhanden sein, um jeden weltweit erstellten Ausweis prüfen zu können.
Daneben gibt es noch zwei wirksame Möglichkeiten der Überprüfung der Echtheit:
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Der (maschinenlesbare) Ausweis (wie der in Deutschland gültige Personalausweis) sollte in die Hand genommen werden und dabei die Fläche insgesamt nach Unebenheiten überprüft werden. Ist hier etwas auffällig, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung.
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Das Geburtsdatum findet sich in der Zahlenreihe im unteren Bereich des Ausweises wieder. Stimmen hier die Zahlen nicht übereinander, handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine Fälschung.
In solchen Fällen sollte auf jeden Fall eine Kopie erstellt werden und die Polizei benachrichtigt werden. Es dürfte selbstverständlich sein, dass in solchen Fällen keine Kreditausreichung erfolgen darf.
Falls andere Unterlagen verdächtig erscheinen, sollte (am besten über den Geldwäschebeauftragten) Kontakt mit dem anderen Institut aufgenommen werden, um verdächtige Unterlagen überprüfen zu können.
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Stand: 24.07.2010 |