Kontoeröffnungsbetrug
Bei dieser Art von Betrug werden bei der Kontoeröffnung entweder falsche Angaben gemacht und/oder die Kontoeröffnung mit gefälschten Legitimationspapieren vorgenommen.
Auf diese Weise erhält ein Betrüger ein Konto, über das wiederum betrügerische Transaktionen durchgeführt werden können. Sollte der Betrug auffliegen, ist der Täter oft nicht zu ermitteln, da die Kontoeröffnung mit gefälschten Dokumenten erfolgte und die wahre Identität nicht ermittelt werden kann.
Oft wird schon relativ bald nach der Kontoeröffnung eine Kundenkarte ausgehändigt. Mit dieser Karte gehen diese Betrüger dann oft einkaufen (soweit es sich nicht um POS-geschützte Unternehmen handelt) und unterschreiben dann die Belege, die mittels des ausgelesenen Magnetstreifens generiert und zur Unterschrift vorgelegt werden.
Hier haben die Händler nach Rückgabe der Belastungsbuchung mangels Deckung keine Chance an ihr Geld zu gelangen, da es sich - wie gesagt - oft um Betrüger mit falschen Identitäten handelt.
Der beste Schutz für Händler wäre, wenn sie die etwas teurere, aber sicherere Variante des Lastschrifteinzugs mittels POS (Point-of-sale) leisten würden. Dabei muss der Käufer zur Bestätigung der Zahlung eine PIN eingeben. Erst wenn die Zahlung durch das Kreditinstitut genehmigt ist, erfolgt die Zahlung. Da diese Buchung nicht mehr rückgängig (auch nicht durch eine Lastschriftrückgabe) gemacht werden kann, stellt sie die absolut sicherste Zahlungsmethode für den Händler dar. Leider scheuen viele Händler die (geringfügigen) Mehrkosten gegenüber dem herkömmlichen Lastschrifteinzug, der jedoch wegen der Möglichkeit der Rückgabe über mehrere Wochen hinweg unsicher ist und leben weiterhin mit dem Risiko des Zahlungsverlusts.
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Stand: 24.07.2010 |