Bankdaten Thorsten Wengert

www.anti-betrug.de

 

Finanzbetrug

Finanzbetrug ist kein gesetzlicher definierter Begriff. Er beschreibt eine Unterart des Betrugs und zwar diejenige zu Lasten von Kreditinstituten. Ein Finanzbetrug kann erfolgen durch Kontoeröffnungsbetrug, durch Kreditbetrug, durch einen Überweisungsbetrug und auch durch Lastschriftbetrug (Aufzählung ist nicht abschließend).

Der Gesetzgeber fordert in § 25c KWG, dass Institute gegen diese betrügerischen Handlungen Vorkehrungen zu treffen haben. Da dieser Begriff noch weiter als der früher verwendete Begriff "Betrugshandlungen" ist, sind auf jeden Fall die oben genannten Betrugsarten von § 25c KWG erfasst.

 

  Zurück zur Übersichtsseite Kreditinstitute
  zurück zur Startseite
Stand: 24.07.2010