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Falschgeld

Jede Währung wird gefälscht. Das Problem ist, Falschgeld vor der endgültigen Annahme zu erkennen und diese zu verweigern. Hat man Falschgeld erst einmal angenommen (ohne es zu wissen), und versucht es weiter zu geben, kann es sein, dass der Empfänger die Annahme verweigert. Handelt es sich dabei um ein Kreditinstitut, ist es verpflichtet, das Falschgeld einzubehalten und an das zuständige Landeskriminalamt weiter zu leiten. Einen Wertersatz muss es dabei nicht leisten.

Das bedeutet, dass der Empfänger des Falschgeldes auf seinem Schaden "sitzen bleibt".

Sollte ein Empfänger von Falschgeld merken, dass er Falschgeld erhalten hat und versuchen, dass jemand anderem "anzudrehen" macht er sich selbst strafbar. So schwer der Verlust des Geldes auch schmerzen mag; eine Strafverfolgung wegen der Weitergabe von Falschgeld ist noch gravierender und kommt zu dem Wertverlust hinzu.

Handlungsempfehlung:

Seien Sie vor allem bei der Entgegennahme größerer Geldscheine besonders misstrauisch. Geldfälscher geben sich nicht dem Fälschen kleiner Scheine (5, 10 oder 20 Euro-Scheine) zufrieden. Beliebt sind vor allem 50 Euro Scheine aber natürlich auch größere Scheine. Bei diesen wissen die Täter aber auch, dass das Misstrauen größer wird, je höher der aufgedruckte Betrag ist.

 

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Stand: 24.07.2010