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Whistleblowing

Unter dem aus dem englischsprachigen Sprachraum stammenden "Whistleblowing" ist ein anonymes Hinweisgebersystem zu verstehen.

Damit soll Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben werden, sich unter Wahrung ihrer Anonymität an eine bestimmte Stelle in ihrem Unternehmen oder einer externen Stelle zu wenden, um dort ohne Gefährdung ihrer Arbeitsstelle Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten in dem Unternehmen geben zu können.

Natürlich gibt es auch zu bedenken, dass eine solche Anonymität auch dazu genutzt werden könnte, aus Rache falsche Beschuldigungen gegen einen Vorgesetzten zu erheben.

Auf der anderen Seite ermöglicht ein solches Hinweisgebersystem aber auch, von vorneherein intern und nicht erst nachträglich durch externe Ermittlungen betrügerische Handlungen und andere Unregelmäßigkeiten zu entdecken.

Allein die Implementierung bzw. die Kenntnis von der Existenz einer solchen Einrichtung würde vielleicht manche Person davon abhalten, überhaupt erst kriminell zu handeln.

Letztlich bleibt es aber jedem Unternehmen so lange es noch keine verbindliche gesetzliche Regelung gibt, selbst überlassen, "Whistleblowing" bei sich zu implementieren.

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Stand: 25.07.2010